
Strukturprüfungen – Notfallambulanzen, Strukturmerkmale von OPS-Codes, Qualitätssicherungsdaten
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinie nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V (MD-Qualitätskontroll-Richtlinie, MD-QK-RL) entwickelt und in Kraft gesetzt. Für die Krankenhäuser ist daraus eine Vielzahl an zusätzlichen Prüfungen verpflichtend geworden.
- Jährliche Prüfung der Strukturmerkmale für alle OPS mit einer Komplexbehandlung bei Neubeantragung und Wiederholungsprüfungen
- Unterstützung bei der Zusammenstellung aller prüfungsrelevanten Unterlagen
- Unterstützung bei der Vorbereitung notwendiger Kooperationsverträge
- Begleitung der Prüfung vor Ort
- Interne Audits
- Prüfung der Strukturvoraussetzungen für die Notfallambulanz
- Für jede Stufe der stationären Notfallversorgung hat der G_BA Mindestanforderungen festgelegt, insbesondere zu der Art und der Anzahl von Fachabteilungen, der Anzahl und der Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie dem zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen.
- Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung, wenn eine anlassbezogener Prüfung eingeleitet wird
- Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung, wenn eine stichprobenbezogener Prüfung eingeleitet wird.